Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterscheidet sich von der normalen Haftpflichtversicherung dadurch, dass sie behauptete oder tatsächliche Versehen im Beruf, die Sach- oder Vermögensschäden nach sich ziehen, versichert. In seltenen Fällen kann es sich auch im Personenschäden handeln, die dann mit versichert sind. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist also besonders wichtig für Berufstätige, und unter diesen Tätige aus dem Dienstleistungssektor. Beispiele sind Architekten, Notare, Steuerberater, Finanzmakler, Rechtsanwälte und Ärzte.
Gut abgesichert bei Haftpflichtansprüchen
Um „Versehen im Beruf“ genauer zu definieren: Hier handelt es sich um das Verletzen der Sorgfaltspflicht, welche vertraglich zwischen Ihnen und Ihren Kunden festgelegt ist. Behauptet der Kunde nun, Sie hätten die Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch sei ein Schaden zustande gekommen, springt die Versicherung ein. Ein großer Vorteil einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist, dass begründete Haftpflichtansprüche von der Versicherung übernommen werden, unbegründete aber von ihr gleichzeitig abgewehrt werden! Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet also eine passive Rechtsschutzfunktion, sodass Sie sich eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung unter Umständen sogar sparen können. Da schon ein von einem Kunden behauptetes Versehen im Beruf Existenz gefährdend wirken kann, ist die passive Rechtsschutzfunktion besonders wertvoll. Dies trifft besonders auf Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten, zu denen z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige und Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften gehören, zu.
Wann wird reguliert?
Da Vermögensschäden nicht sofort sichtbar werden, sondern womöglich erst Jahre später, sind Sie als Berufstätiger dem Risiko ausgesetzt, gerade in einer Lage zu sein, in der sie den Schaden erst recht nicht begleichen können. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung trägt dieser Tatsache Rechnung und versichert nicht das Schadensereignis oder den Zeitpunkt der Anspruchserhebung, sondern den (vermeintlichen oder tatsächlichen) Verstoß, also das berufliche Versehen, durch das der Schaden entstand. Lassen Sie sich also nicht die Butter vom Brot nehmen. Besonders, wenn Sie in einer der hier beschriebenen Branchen arbeiten, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absolut anzuraten, damit Sie nicht eines Tages völlig unerwartet vorm Ruin stehen bzw. diskreditiert werden, obwohl der Schaden eventuell nicht einmal Ihre Schuld war.
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