Riester oder Rürup: Welche Rentenversicherung?

Riester oder Rürup: Welche Rentenversicherung?Die Riesterrente ist eine vom Staat geförderte private Rentenversicherung. Die Förderung geschieht durch Abzugsmöglichkeiten bei den Sonderausgaben innerhalb der Berechnung der Einkommenssteuer und durch finanzielle Zulagen. Als mögliche Alternative zur Riesterrente könnte für Nichtberechtigte auch die Rürup-Rente in Frage kommen.

Riesterrente: Für wen kommt sie in Frage?

Der Personenkreis, für den sich die Riesterrente eignet, kann in zwei Gruppen eingeteilt werden. Das sind die direkt berechtigten Personen, die Zulagen erhalten können und die mittelbar berechtigten Personen. Am einfachsten kann man das übrigens über einen kostenlosen Rentenversicherung Versicherungsvergleich prüfen. Zu den direkt förderberechtigten Personen, die Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage haben, gehören Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen sowie Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, beispielsweise Künstler und Landwirte, die pflichtversichert sind. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und Hartz IV-Empfänger, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und geringfügig Beschäftigte, bei denen der Arbeitgeber den Beitrag auf 19,9 Prozent aufstockt, sind weitere Gruppen, die förderwürdig sind. Außerdem direkt berechtigt sind pflichtversicherte Vorruheständler, Beamte, voll erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen sowie Berufssoldaten und Richter, die beamtenrechtliche Versorgungen bekommen. Indirekt berechtigt sind dagegen die Ehepartner von riesterfähigen Personen, die eine eigene Altersvorsorge haben und zudem mindestens sechzig Euro im Kalenderjahr in ihren Vertrag einzahlen. Weiterhin dürfen sie nicht vom Partner getrennt leben und müssen innerhalb der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum wohnen. Alle anderen Personen haben leider keinen Nutzen von der Riesterrente.

Rürup-Rente als Alternative?

Die Rürup-Rente wurde für Selbstständige konzipiert, die ein hohes Einkommen haben. Außerdem kommt Sie für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen in Frage, die oft aus der Riesterrente oder der gesetzlichen Rentenversicherung rausfallen. Andere Formen wie die Kapitallebensversicherung oder eine Erlebensversicherung sind nicht mehr steuerabzugsfähig. Für Angestellte ist der Sonderausgabenhöchstbetrag von 20.000 Euro im Jahr eine Möglichkeit Vermögen fürs Alter aufzubauen. Die Riesterrente lohnt sich für alle Personen, die den vollen Rentenbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen oder die beamtenrechtlich versorgt sind. Sie werden steuerlich begünstigt oder erhalten finanzielle Zulagen vom Staat. Selbstständige, die die Riesterkriterien nicht erfüllen und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen finden staatliche Unterstützung innerhalb der Rürup-Rente.

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